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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz, also die Gefahrenabwehr bei Katastrophen, ist Aufgabe der Länder und wird durch Landesgesetze geregelt. Die Innenministerien der Länder sind die obersten Katastrophenschutzbehörden, die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Fachämtern bilden die unteren Katastrophenschutzbehörden. Die operative Durchführung der Gefahrenabwehr in Rheinland-Pfalz erfolgt somit auf kommunaler Ebene. Im Katastrophenschutz steht der Bund den Ländern unterstützend zur Seite. Dies wird als „Katastrophenhilfe“ bezeichnet.

Bei größeren Gefahren stimmen die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise in Rheinland-Pfalz ihre Maßnahmen mit benachbarten Gebietskörperschaften – auch über die Landes- und Staatsgrenzen hinaus – ab und unterstützen sich bei Bedarf gegenseitig. Durch ein Verbundsystem der Maßnahmen der örtlichen Aufgabenträger kann bei Katastrophen in Rheinland-Pfalz lageentsprechend wirksame Hilfe geleistet werden. Dazu zählen die gegenseitigen Hilfe, überörtliche Maßnahmen der Landkreise, zentrale Maßnahmen des Landes und das Katastrophenschutzpotential des Bundes (einschließlich Technisches Hilfswerk).

Zum Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz gehören

Weitere Einheiten des Landes

Zusätzlich unterhält das Land weitere Einsatzeinheiten und Logistikfähigkeiten, um die Gefahrenabwehr bei Katastrophen zu gewährleisten. Hierzu zählen zum Beispiel sieben Depots mit Notfallmedikamenten, die Fachgruppen Rettungshunde und Ortungstechnik (RHOT), die Facheinheiten Presse- und Medienarbeit (PUMA), Spezialmaterial sowie Sandsäcke.